Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung zur Messe:

Die Anmeldung ist für jeden Aussteller rechtsverbindlich. Mit Abgabe der Anmeldung erkennt der Aussteller die Teilnahmebedingungen und die AGB an, ebenfalls alle für ihn auf der Messe Beschäftigten/Beauftragten. Eine erteilte Zulassung als Aussteller zur Messe kann vom Veranstalter widerrufen werden. Mit der Anmeldung wird dem Veranstalter die Bewilligung zur Veröffentlichung der Ausstellerdaten erteilt.

Anmelde-/Werbepauschale:

Die Anmelde-/Werbepauschale wird vom Haupt- und vom Untermieter des Messestandes erhoben. Für unrichtige Katalogeinträge wird nicht gehaftet, unrichtige Einträge berechtigen nicht zum Regress.

Zulassung – Themenbereiche

Eine Zulassung als Teilnehmer ist nur rechtsgültig, wenn der Bewerber einen schriftlichen Zulassungsbescheid erhält. Die Entscheidung über die Zulassung, wird dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilt. Bis zum Erhalt der Mitteilung ist der Bewerber an seine Anmeldung gebunden und kann den Vertrag nur unter Bezahlung der Stornogebühr kündigen.

Standgröße und Untervermietung:

Die Mindeststandgrösse beträgt 4 m2. Eine Untervermietung oder kostenlose Überlassung des Standes an andere Aussteller bedarf der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Für jeden zusätzlichen Aussteller wird die Anmeldepauschale fällig.

Verpflichtung des Ausstellers – Aufbau, Abbau:

Der Aussteller verpflichtet sich spätestens 30 Minuten vor Beginn der Messe den Stand fertiggestellt zu haben. Die finale Standzuteilung wird durch den Veranstalter vorgenommen, kann sich aber nach den Wünschen des Ausstellers richten. Der Veranstalter haftet nicht für irgendwelche Folgen, die sich aus der Lage des Standplatzes ergeben. Änderungswünsche sind innerhalb einer Woche nach Planzustellung dem Veranstalter bekannt zu geben, der sie nach freiem Ermessen berücksichtigen kann. Im Bedarfsfall können sowohl Größe (kostenlose Standvergrößerung) als auch Standort vom Veranstalter abgeändert werden. Der Aussteller verzichtet auf etwaige Schadenersatzansprüche.

Abbau ab Sonntag 18.00 Uhr:

Ein Abbau des Standes ist erst ab 18.00 Uhr gestattet. Aussteller können ab 17.45 mit dem Zusammenpacken beginnen. Der Stand selbst darf erst nach 18.00 Uhr abgebaut werden. Bei Nichtbeachtung wird eine Pönale von 50 CHF oder 40 Euro zuzüglich Mwst. erhoben.

Rücktritt von der Anmeldung:

Der Aussteller ist bis zur Mitteilung des Veranstalters über eine Zulassung oder Ablehnung an sein Anbot gebunden. Sowohl das Zurückziehen der Anmeldung wie auch der Antrag des Ausstellers auf Lösung des Vertrages muss schriftlich erfolgen und bedarf in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Der Auflösung des Vertragsverhältnisses kann nur dann zugestimmt werden, wenn der freigewordene Platz noch anderweitig vermietet werden kann. Auch dann, wenn der Platz weiter vermietet werden kann, ist eine Stornierung des Vertragsverhältnisses nur unter Zahlung einer Stornogebühr möglich. Stornobeitrag: Nach erfolgter Anmeldung und vor dem Erhalt der Zulassungsbestätigung 25 %, nach dem Erhalt der Zulassungsbestätigung und bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50%, ab 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung werden 100 % Standmiete und Anmeldegebühr zur Zahlung fällig. Wird ein Ersatzmieter gebracht, werden 150 Euro Bearbeitungsgebühr sowie der ursprünglich Anmelde/Werbebeitrag in Rechnung gestellt.

Reinigung der Halle:

Der Veranstalter sorgt für die Reinigung der Gänge in der Messehalle. Reinigung des Standes ist Sache des Ausstellers. Müll muss am Ende der Veranstaltung mitgenommen werden. Bitte am Ende der Veranstaltung auch die Markierungskleber am Boden des Standes entfernen.

Haftung, Versicherung, höhere Gewalt

Die Standmiete enthält keine Versicherung für eingebrachte Gegenstände. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Beschädigung der Ausstellungsgüter. Der Haftungsausschluss betrifft auch eventuelle Bewachungsmaßnahmen des Veranstalters. Der Aussteller haftet für Beschädigungen an der Halle oder Halleneinrichtung, die durch ihn. Mitaussteller oder seine Mitarbeiter zu jeder, zur Messe zählenden Zeiten verursacht werden. Sollte die Veranstaltung infolge nicht voraussehbarer Ereignisse, oder behördlicher Anordnungen bzw. anderer Umstände verschoben, zeitlich verkürzt, abgesagt oder der Ort verlegt werden muss, so ergibt sich daraus für den Aussteller kein Recht vom Vertrag zurückzutreten. Es können gegen den Veranstalter keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Findet die Messe ohne direktes Verschulden des Veranstalters nicht statt, so kann der Aussteller mit bis zu 10 % der Standmiete als Kostenersatz herangezogen werden. Für entgangene Gewinne oder nicht den Vorgaben entsprechenden Besucherzahlen können keine Ansprüche oder Verkürzung der Standmiete geltende gemacht werden. Bei Nichtbeachtung der in den Vertragsbedingungen verbindlich festgelegten Vorschriften trägt der Aussteller alle Verantwortung für die sich daraus ergebenden Folgen. Den Anordnungen der Messeleitung ist unbedingt Folge zu leisten. Etwaige Ansprüche gegen den Veranstalter sind mittels eingeschriebenen Briefes, bis spätestens 10 Tage nach Beendigung der Veranstaltung, geltend zu machen, diese Ansprüche verfallen 3 Monaten nach der Veranstaltung.

Gestaltung und Ausstattung der Stände

Vom Veranstalter werden für den Aussteller Ausstellungsplätze, je nach Bestellung mit oder ohne Messewände zur Verfügung gestellt. Bestellte Wandelemente sind weiß gestrichen und dürfen nicht beschädigt werden. Die für die Dekoration verwendeten Materialien wie etwa Stoffe, müssen nach dem Feuerpolizeigesetz schwer entflammbar sein. Es können eigene Möbel zur Standgestaltung mitgebracht werden. Technische Installationen werden vom Hallenelektriker oder Veranstalter vorgenommen. Es dürfen nur angemeldete Waren bzw. Dienstleistungen ausgestellt werden. Im Zweifelsfall ist die Messeleitung zu fragen. Die Messeleitung ist berechtigt, den Aussteller aufzufordern, Ausstellungsgüter zu entfernen.

Zahlungsbedingungen:

Nach erfolgter Anmeldung und einem positiven Zulassungsbescheid werden die Messekosten in Rechnung gestellt. Diese sind bis spätestens 8 Wochen vor der Messe zur Zahlung fällig. Ab 3 Wochen vor der Messe werden 30 CHF/25 Euro + Mwst. an Mahnspesen verrechnet. Bei Zahlung am Aufbautag, werden zusätzlich zu den Mahnspesen € 25, bzw 30 CHF inkl. MWSt als Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsverzug werden ab Messetermin 1 % Zinsen pro Monat, zuzüglich etwaige Mahn- und Rechtskosten in Rechnung gestellt. Die termingerechte Zahlung des Rechnungsbetrages ist Voraussetzung für den Bezug des Messestandes.

DSGVO – Anmeldung – Einverständniserklärung_

Gleichzeitig mit der Anmeldung erkläre ich mich mit der Veröffentlichung meiner Kontaktdaten und ausgestellten Produkte auf den Seiten Happinessmesse und auf der Seite spirit-lifeportal.com sowie weiterer zum Firmenkreis der Happiness Messen gehörenden Internetseiten einverstanden.

Gerichtsstand oder Konkurs/Ausgleich des Ausstellers

Erfüllungsort für sämtliche aus der Teilnahme entstehenden Verbindlichkeiten ist der Veranstaltungsort. Es werden folgende Gerichtsstände vereinbart: für Schweizer Aussteller CH-9000 St. Gallen. Bei Einleitung eines Ausgleichs- oder Konkursverfahrens über das Vermögen des Ausstellers ist der Veranstalter berechtigt, die Zusage zu einem bereits zugesprochenen Messestand zu widerrufen.

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